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10' WC Container barrierefrei

10' WC Container barrierefrei

Normaler Preis €15.789,00 EUR
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Ghana

Technische Daten

  • Außenmaße: ca. 2.989 × 2.435 × 2.800 mm (L × B × H)
  • Innenhöhe: ca. 2.540 mm
  • Gewicht: 1720 Kg
  • Zertifizierung: DIN 18040-1:2010-10 (barrierefreies Bauen)

Ausstattung

  • Sanitärfenster mit Kippbeschlag
  • Stahlaußentür: Antipanik-Beschlag: Außen Drücker, Innen Drücker
  • Telefondurchführung
  • CEE-Außensteckdose (400 V / 32 A / 5-polig)
  • Innenbeleuchtung und Steckdosen
  • Heizung (z. B. Heizlüfter oder Frostwächter)
  • 1 Stk. Fixe Querstange
  • 1 Stk. WC in barrierefreier Ausführung inkl. Stützklappgriffe (klapp- und arretierbar) und Rückenlehne
  • 1 Stk. Seifenspender, 1 Stk. Papierspender
  • 1 Stk. Sonder-Handwaschbecken, unterfahrbar inkl. Einhebelmischer mit langem Bedienhebel
  • 1 Stk. Winkelgriff, 1 Stk. Zugtaster für Alarmleuchte
  • 1 Stk. Abluftventilator, 170 m³, 1 Stk. Heizlüfter 2 kW

Der 10'  WC Container ist eine kostengünstige und flexible Alternative zur Errichtung traditioneller sanitärer Einrichtungen. Mit einem solchen Container können Sie lästige und teure Installationen vermeiden. Der Container besteht aus robustem und langlebigem Material, das einen regen Gebrauch problemlos übersteht.

Außerdem ist er nach DIN 18040-1:2010-10 als barrierefrei zertifiziert

Innendekor: RAL 9010 reinweiss (Stahlblech beschichtet)

Elektrik: VDE (400V/32A/5-polig) - Deutsche Norm  CEE Außensteckdosen im Dachrahmen versenkt

Isolierung: Paneele: 60mm PU-Schäumung  Boden/Dach: 100/100mm Mineralwolle

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FAQ: Genehmigungspflicht für Lagercontainer

1. Warum gilt ein Lagercontainer als bauliche Anlage?

Sobald ein Container längerfristig aufgestellt wird, zählt er nach den Landesbauordnungen als bauliche Anlage und unterliegt damit grundsätzlich der Genehmigungspflicht.

2. Welche Größengrenzen machen Container genehmigungsfrei?

Die Freigrenzen sind Ländersache. Beispiel: Bayern erlaubt bauliche Anlagen bis 75 m³ umbautem Raum; andere Länder liegen zwischen 30 – 50 m² Fläche oder 10 – 50 m³ Volumen.

3. Wie lange darf ein Container stehen, ohne genehmigungspflichtig zu werden?

Steht er länger als etwa drei Monate am selben Ort, bewerten viele Bauämter ihn als dauerhaft und fordern eine Baugenehmigung, selbst wenn er vorher genehmigungsfrei war.

4. Brauche ich eine Genehmigung auf Baustellen oder im öffentlichen Raum?

Auf privatem Baugrund meist nicht während einer genehmigten Baumaßnahme. Auf öffentlichem Grund ist eine separate Sondernutzungs- bzw. Stellgenehmigung zwingend.

5. Was gilt im Außenbereich (§ 35 BauGB)?

Außerhalb ausgewiesener Baugebiete ist nahezu jeder Container genehmigungspflichtig. Freistellungen gelten in der Regel nur im Innenbereich (§ 34 BauGB).

6. Welche Vorschriften gelten bei Nutzung als Arbeitsplatz?

Arbeitsplatzcontainer unterliegen zusätzlich der Arbeitsstättenverordnung, Brandschutz- und Wärmeschutzanforderungen. Das Bauamt verlangt entsprechende Nachweise.

7. Welche Brandschutz- und Abstandsflächen-Regeln muss ich beachten?

Wer Container aneinanderreiht oder stapelt, kann Abstandsflächen überschreiten. Ab 30 m zusammenhängender Länge sind Brandschutzkonzept und Löschwasser-Nachweis üblich.