Bürocontainer BM 20'
Bürocontainer BM 20'
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Technische Daten
Technische Daten
- Wanddämmung: Mineralwolle 60 mm
- Dachdämmung: Mineralwolle 100 mm
- Bodendämmung: 100 mm
Ausstattung
Ausstattung
- 2 Stk. Bürofenster mit Dreh-/Kippbeschlag und Rollladen
- 1 tk. Stahlaußentür
- 3 Stk. Steckdose 2-fach, 1 Stk. Ausschalter, 1 Stk. Kabeldurchführung
- 1 Stk. E-konvektor 2 kW
- 2 Stk. Anbauleuchte LED 43 W
Bürocontainer – Die Lösung für moderne Arbeitsräume
Produktklasse | BM |
---|---|
Produktlinie | CLASSIC Line |
Länge (Fuß) | 20 |
Abmessungen (LxBxH) | 6055mm x 2435mm x 2800mm |
Gewicht | 1950 kg |
Elektrik | VDE NORM 400V/32A/5 |
Was ist ein Bürocontainer?
Ein Bürocontainer ist ein modularer, transportabler Raum, der sich ideal für kurzfristige oder dauerhafte Büroanwendungen eignet. Besonders der Bürocontainer BM 20' bietet eine optimale Lösung für Unternehmen, die unterwegs sind oder temporäre Büroflächen benötigen. Er kombiniert Flexibilität mit Funktionalität, weil er einfach aufgestellt und mit den notwendigen Einrichtungselementen ausgestattet werden kann. So können Sie Ihr Büro dort haben, wo Sie es brauchen.
Vorteile des Bürocontainers BM 20'
Der Bürocontainer BM 20' bietet viele Vorteile. Erstens ist er schnell aufbaubar, was bedeutet, dass Sie in kürzester Zeit einsatzbereit sind. Zweitens ist er wetterfest und robust, sodass er sowohl drinnen als auch draußen eingesetzt werden kann. Drittens ist er kosteneffektiv, weil Sie Geld sparen, indem Sie keine langfristigen Mietverträge eingehen müssen. Diese Vorteile machen ihn zur perfekten Wahl für viele Unternehmen.
Anwendungsgebiete des Bürocontainers
Bürocontainer finden in zahlreichen Bereichen Anwendung. Sie sind ideal für Baustellenbüros, temporäre Veranstaltungen oder sogar als mobile Büros für saisonale Projekte. Viele Firmen nutzen diese Container auch als Innovationsräume oder für Meetings. Sie bieten die Flexibilität, die moderne Unternehmen benötigen, weil sie sich leicht an verschiedene Bedürfnisse anpassen lassen.
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FAQ: Genehmigungspflicht für Lagercontainer
1. Warum gilt ein Lagercontainer als bauliche Anlage?
Sobald ein Container längerfristig aufgestellt wird, zählt er nach den Landesbauordnungen als bauliche Anlage und unterliegt damit grundsätzlich der Genehmigungspflicht.
2. Welche Größengrenzen machen Container genehmigungsfrei?
Die Freigrenzen sind Ländersache. Beispiel: Bayern erlaubt bauliche Anlagen bis 75 m³ umbautem Raum; andere Länder liegen zwischen 30 – 50 m² Fläche oder 10 – 50 m³ Volumen.
3. Wie lange darf ein Container stehen, ohne genehmigungspflichtig zu werden?
Steht er länger als etwa drei Monate am selben Ort, bewerten viele Bauämter ihn als dauerhaft und fordern eine Baugenehmigung, selbst wenn er vorher genehmigungsfrei war.
4. Brauche ich eine Genehmigung auf Baustellen oder im öffentlichen Raum?
Auf privatem Baugrund meist nicht während einer genehmigten Baumaßnahme. Auf öffentlichem Grund ist eine separate Sondernutzungs- bzw. Stellgenehmigung zwingend.
5. Was gilt im Außenbereich (§ 35 BauGB)?
Außerhalb ausgewiesener Baugebiete ist nahezu jeder Container genehmigungspflichtig. Freistellungen gelten in der Regel nur im Innenbereich (§ 34 BauGB).
6. Welche Vorschriften gelten bei Nutzung als Arbeitsplatz?
Arbeitsplatzcontainer unterliegen zusätzlich der Arbeitsstättenverordnung, Brandschutz- und Wärmeschutzanforderungen. Das Bauamt verlangt entsprechende Nachweise.
7. Welche Brandschutz- und Abstandsflächen-Regeln muss ich beachten?
Wer Container aneinanderreiht oder stapelt, kann Abstandsflächen überschreiten. Ab 30 m zusammenhängender Länge sind Brandschutzkonzept und Löschwasser-Nachweis üblich.
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